Schutzimpfung gegen Kinderlähmung
Die Kinderlähmung (Poliomyelitis) ist eine Viruskrankheit, die zu Lähmungen der Arme, Beine, der Atmung und auch zum Tod des Erkrankten führen kann; die Erkrankung wird durch eine Infektion mit Polioviren hervorgerufen. Der Name Kinderlähmung ist irreführend, denn auch Erwachsene können daran erkranken. Die meisten Kranken mit Lähmungen behalten Restschäden und sind damit lebenslang behindert. Es gibt keine Medikamente, mit denen diese Erkrankung geheilt werden kann. Vor der Kinderlähmung schützt nur die rechtzeitige und konsequent durchgeführte Schutzimpfung!
Bis zur Einführung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung erkrankten in Deutschland in jedem Jahr mehrere Tausend Menschen an einer Kinderlähmung, von denen mehrere Hundert starben. Seit Einführung der Schutzimpfung vor mehr als 35 Jahren gingen die Erkrankungszahlen ständig zurück und seit vielen Jahren werden keine oder nur sehr wenige Erkrankungen an Kinderlähmung beobachtet. Die meisten Erkrankungen wurden von ungeimpften Reisenden aus Ländern eingeschleppt, in denen die Erkrankung auch heute noch weit verbreitet ist. So erkranken weiterhin in verschiedenen Ländern Asiens und Afrikas - darunter auch beliebte Urlaubsziele - mehrere Tausend Menschen an Kinderlähmung. Die aus diesen Ländern durch Reisende, rückkehrende Urlauber usw. eingeschleppten Krankheitserreger können sich in einer Bevölkerung, die nicht mehr gegen Kinderlähmung geimpft wird, sehr rasch ausbreiten und damit zu einem Wiederaufflackern der Erkrankung führen. Die Schutzimpfungen gegen Kinderlähmung müssen also auch heute und in Zukunft konsequent durchgeführt werden!
Es gibt zwei Impfstoffe zum Schutz vor Kinderlähmung: einen Lebendimpfstoff (Schluckimpfung) und einen Impfstoff aus inaktivierten (getöteten) Viren (Totimpfstoff), der gespritzt wird. Seit Anfang 1998 wird die Impfung gegen Kinderlähmung nicht mehr - wie früher üblich - mit dem Schluckimpfstoff durchgeführt, sondern mit dem Impfstoff aus inaktivierten Polioviren. Beide Impfstoffe sind gleich wirksam. Die Änderung der Impfempfehlungen wurde vorgenommen, da seit vielen Jahren keine Erkrankungen an Kinderlähmung in Deutschland aufgetreten sind, die durch hier erworbene Infektionen verursacht wurden. Außerdem sollen durch diesen Wechsel des Impfstoffes die äußerst selten im zeitlichen Zusammenhang mit der Schluckimpfung beim Geimpften (einmal nach 4,4 Millionen Impfungen) oder bei nichtgeimpften Kontaktpersonen des Impflings (einmal nach 15,5 Millionen Impfungen) beobachteten Lähmungen vermieden werden.
Impfstoffe
Der Impfstoff gegen Kinderlähmung enthält abgetötete Polioviren, die beim Impfling eine Immunität hervorrufen. Der Impfarzt wird Ihnen mitteilen, wie viele Injektionen des Impfstoffes für einen Impfschutz erforderlich sind und in welchen Abständen diese Impfungen vorgenommen werden.
Außer diesem Impfstoff gegen Kinderlähmung stehen für Schutzimpfungen im Säuglings- und Kleinkindesalter Mischimpfstoffe (sog. Kombinationsimpfstoffe) zur Verfügung, die außer abgetöteten Polioviren weitere Substanzen enthalten, mit denen der Impfling gleichzeitig gegen andere Erkrankungen (z.B. Diphterie, Wundstarrkrampf [Tetanus], Keuchhusten [Pertussis] und Haemophilus influenza Typ b [Hib]) geschützt wird. Für diese Impfungen mit Kombinationsimpfstoffen im Säuglings- und Kleinkindesalter stehen eigene Aufklärungs-blätter zur Verfügung.
Der Impfstoff gegen Kinderlähmung wird gespritzt (durch subkutane oder intramuskuläre Injektion verabreicht). Die Impfung gegen Kinderlähmung kann gleichzeitig mit anderen Impfungen vorgenommen werden. Der früher verwendete Schluckimpfstoff wird nur noch auf besondere Anordnung der Gesundheitsbehörden (z.B. beim Auftreten gehäufter Erkrankungen an Kinderlähmung) eingesetzt.
Wer soll geimpft werden?
- Für die im Impfkalender vorgesehenen Impfungen gegen Kinderlähmung im Säuglings- und Kleinkindesalter stehen die genannten Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, mit denen außer einem Schutz gegen Kinderlähmung eine Immunität gegen andere Erkran-kungen erzielt wird. Diese Mischimpfstoffe werden ab dem dritten Lebensmonat mehrfach verabreicht. Eine früher mit dem Schluckimpfstoff begonnene Impfserie kann mit dem Totimpfstoff weitergeführt werden.
- Ab Beginn des elften Lebensjahres wird für alle Jugendlichen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) eine Auffrischimpfung gegen Kinderläh-mung mit Polio-Totimpfstoff empfohlen. Diese Impfung wird auch bei den Jugendlichen mit Polio-Totimpfstoff durchgeführt, die bisher ausschließlich mit Polio-Lebendimpfstoff (Schluckimpfstoff) geimpft worden sind.
- Bei bisher nicht gegen Kinderlähmung geimpften Erwachsenen oder bei unvollständig gegen Kinderlähmung geimpften Erwachsenen werden die fehlenden Impfungen mit Polio-Totimpfstoff vorgenommen. Dies gilt auch für Erwachsene, die bisher nur mit Polio-Lebendimpfstoff (Schluckimpfstoff) geimpft wurden. Der Impfarzt wird Ihnen mitteilen, wie viele Impfungen für einen voll-ständigen Impfschutz gegen Kinderlähmung erforderlich sind und in welchen Abständen sie durchgeführt werden sollen.
- Eine zusätzliche Impfung gegen Kinderlähmung ist bei zuvor voll-ständig gegen Kinderlähmung geimpften Personen nur dann erfor-derlich, wenn sie einem besonderen Infektionsrisiko (z.B. vor Reisen in Länder, in denen die Kinderlähmung gehäuft auftritt) ausgesetzt sind und die letzte Impfung gegen Kinderlähmung mehr als zehn Jahre zurückliegt. Vor Antritt einer Reise erkundigen Sie sich bei Ihrem Hausarzt, beim Gesundheitsamt oder einem Reisebüro, ob eine derartige Impfung empfohlen wird. Ihr Arzt kann anhand des Impfbuches auch überprüfen, ob Ihr Impfschutz vollständig oder ob eine Auffrischimpfung notwendig ist.
Wer soll nicht geimpft werden?
Wer an einer akuten, fieberhaften Erkrankung leidet, soll nicht geimpft werden. Die Impfung kann nachgeholt werden, sobald die Krankheitserscheinungen abgeklungen sind.
Sind nach einer früheren Impfung gegen Kinderlähmung mit Totimpfstoff Krankheitssymptome beim Impfling aufgetreten, so berät Sie der Impfarzt über die Möglichkeit einer Impfung gegen Kinderlähmung.
Mögliche Reaktionen
Selten kommt es an der Impfstelle zu einer Rötung und einer leichten Schwellung, die innerhalb von ein bis zwei Tagen wieder abklingen. Auch die sehr selten nach der Impfung beobachtete Müdigkeit, Abgeschlagenheit oder auch eine leichte Temperaturerhöhung klingen nach wenigen Tagen wieder ab.
Impfkomplikationen
Sehr selten kann es durch eine Überempfindlichkeit gegen den Impfstoff zu einem Nesselfieber oder zu anderen allergischen Erscheinungen kommen, die nach kurzer Zeit wieder abklingen. Über bleibende Gesundheits-schäden nach einer Impfung gegen Kinderlähmung mit Totimpfstoff wurde bisher nichts bekannt.
Wenn Sie dennoch irgendwelche ungewöhnlichen Krankheitssymptome bei sich beobachten, so stehe ich Ihnen jederzeit zur Beratung zur Verfügung.
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